Im Freudenhaus

Ein Mann geht auf Geschäftsreise ins Rotlichtmilieu.

Nach getaner Arbeit weigert er sich allerdings, zu zahlen.

Der Fall geht vor Gericht.

Der Mann bittet den Richter bei Verhandlungseröffnung:

„Euer Ehren, das ist mir äußerst peinlich! Meine gesamte Familie mit Kindern ist unerwartet anwesend und ich habe beruflich einen Ruf zu verlieren! Sie können den

Fall so nicht aufrollen!“

„Nun gut, ich habe Verständnis für die Lage, ich werde den Fall als Mietstreitigkeit tarnen.“

Die Verhandlung beginnt.

„Würde sich der Beklagte bitte dazu äußern, warum er die Miete nicht

zahlen will?“

„Erstens handelte es sich um einen Altbau, zweitens war

die Wohnung viel zu feucht und muffig, außerdem war sie einfach zu groß,

was ich nicht wollte!“

Der Richter wendet sich an die gewisse Dame:

„Wie sehen Sie den Sachverhalt, Frau Klägerin?“

„Das ist doch lächerlich!

Der Mieter wußte von vorne herein, dass es sich um einen Altbau handelt,

zweitens wurde die Wohnung erst feucht, nachdem der Mieter eingezogen war,

drittens ist es nicht mein Problem, wenn der Mieter über zuwenig Mobiliar verfügt…“

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