Der Sklavenvertrag

Sklavenvertrag

Zwischen der Gebieterin Anja und ihrer Sklavensau Marc

Der Sklave verpflichtet sich mit diesem Vertrag alles zu tun damit er zur richtigen Sklavensau durch seine Gebieterin erzogen wird.

1. Der Sklave hat wenn er seine Gebieterin abholt oder trifft, keine Unterwäsche zu tragen. Er hat zusätzlich das zu tragen was ihm seine Gebieterin befiehlt.

Pflugs Sackgewicht KG ….

Die Gebieterin hat immer das Recht es zu kontrollieren.

2. Der Sklave hat sich in der Wohnung immer sofort auszuziehen und seine schon bereit liegenden Fesseln und das Halsband anzuziehen. Danach hat er der Gebieterin die Leine sowie die Gerte kniend zu überreichen.

3. Der Sklave verpflichtet sich mit diesem Vertrag, der Gebieterin immer zu ihrer Befriedigung zu Verfügung zu stehen.

Dieses sollte sich die Sklavensau aber auch verdienen müssen.

4 Der Sklave verpflichtet sich sämtliche Leckdienste die ihm seine Gebieterin aufträgt zu erledigen.

Der Sklave hat seiner Gebieterin auf Wunsch:

– die Schuhe zu küssen/lecken und auch ihre Füße

– der Sklave wird dazu erzogen seine Gebieterin trocken zu lecken, wenn sie auf Toilette war

– der Sklave dient auch seiner Gebieterin als anpinkel Objekt und der Sklave hat stolz darauf zu sein und sich mit dem kostbaren Nass seiner Gebieterin einzureiben

– der Sklave ist damit einverstanden, wenn es der Gebieterin gefällt auch ihren Natursekt schmecken zu müssen ab Quelle

(Diese Praktiken sind dann zu erlernen und zu perfektionieren notfalls unter Zwang und Folter)

5.

Der Sklave erklärt sich hiermit ausdrücklich und uneingeschränkt dazu bereit (außer Kopf, Hals und Unterarme) alle körperverändernden Maßnahmen die die Gebieterin wünscht dankend anzunehmen.

Hierzu können gehören:

– Brandings am ganzen Körper

dazu kann auch der Schwanz, Sack und die Nippel gehören

– Piercings

am Schwanz, Sack oder Nippeln

oder stellen die sich die Gebieterin wünscht

Diese hat der Sklave sich vor den Augen der Gebieterin zu machen oder die Gebieterin macht sie selber

– Ritzen am ganzen Körper

Die Gebieterin hat das Recht ihre Sklavensau zu Ritzen nach ihrer Wahl und auch so das spuren zu sehen bleiben

– Tattoo

Der Sklave ist dazu bereit sich weiter tätowieren zu lassen(Sklavenzeichen, Eigentums …….), nach den Wünschen seiner Gebieterin

– Sackgewichte

– Nippelsauger

und natürlich alles was der Gebieterin noch gefällt

6. Der Sklave erklärt sich damit einverstanden von der Gebieterin auch vor anderen vorgeführt zu werden.

Die Gebieterin entscheidet hierbei über den Ort und auch wem.

– der Sklave hat dabei den Anweisungen der Gebieterin kompromisslos zu gehorchen

– der Gebieterin ist es erlaubt ihren Sklaven vor anderen zu erniedrigen, zu bestrafen ….

– die Gebieterin kann die Bestrafungen wenn sie will auch von anderen Anwesenden durchführen lassen

– der Sklave erklärt sich auch dazu bereit sich in der Natur vorführen zu lassen

7. Die Gebieterin hat auch das Recht ihre Sklavensau gegen Geld von anderen abstrafen, abficken (Safe) …..zu lassen. Der Sklave wird dabei zur Sklavennutte und die Gebieterin zu seinem Zuhälterin.

Das Geld welches die Zuhälterin dann verdient gehört ihr, wird aber dann erstmal dafür verwendet, den Sklaven durch Tätowierungen zu kennzeichnen.

8. Die Gebieterin hat das Recht ihre Sklavensau bei Bestrafungen, Erniedrigungen, ……zu fotografieren/Filmen.

Der Sklave hat diese dann im Internet hochzuladen wobei er das Gesicht unkenntlich machen darf.

9. Die Gebieterin entscheidet darüber ob und wer den Sklaven anfassen, bestrafen, und oder den Sklaven zu sexuellen Diensten benutzen darf.

10. Die Sklavensau hat sich ab jetzt spätestens alle 2 Tage zu rasieren am Körper ….alles glatt, außer die Unterarme

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