Vertrag mit meiner TV Hure

Vorab: Es handelt sich um einen ehemaligen Vertrag mit meiner alten TV Sklavin Carmen(Name geändert). Sie hatte diesen damals mit ausgearbeitet und ich weiß nicht, woher ihre Vorschläge kamen. Ausbildungs- und ArbeitsvertragZwischen Herrin bzw. Zuhälterin HERRIN JOANAund Sklavin bzw. Strichnutte CarmenDieser Vertrag wird von beiden Parteien zu folgenden Bedingungen abgeschlossen und ist für beide Parteien in dieser Form verbindlich. Insbesondere die Sklavin ist sich bewusst, dass sie sich absolut freiwillig ihrer Herrin und ihren Wünschen zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen unterwirft.

Die Sklavin geht mit Unterzeichnung in den Besitz der Herrin über. § 1 Sinn und ZweckSinn und Zweck des Vertrages soll die Ausbildung, Erziehung und vollkommene Feminisierung zur TS Carmen 24/7 sein sowie das Anschaffen der Sklavin auf dem Strassenstrich für die Herrin. Es ist angestrebt, dass die Sklavin auch tagsüber als Nutte arbeitet. Hierzu wird sich die Sklavin so schnell wie möglich eine kleine 1 Zimmer Wohnung suchen (vorzugsweise in der Nähe des Strassenstrichs) und dort einziehen.

Es ist das Ziel das Herrin, der Sklavin aufzuzeigen, dass Sie ab sofort nur noch als Nutte wahrgenommen werden darf und muss und dies muss fest im Kopf der Sklavin verankert werden. Auf längere Sicht angestrebt wird ein Umzug der Sklavin zur Herrrin, damit diese ihre Hure noch fester unter ihrer Obhut hat. § 2 VertragsdauerDieser Vertrag wird auf unbefristete Zeit abgeschlossen. § 3 KündigungsmöglichkeitenDieser Vertrag kann nur durch HERRIN JOANA wie folgt gekündigt werden.

1. Einfaches Beenden der Beziehung. 2. Dauerhafte Vermietung der Sklavin an eine andere weibliche Person. 3. Schenkung der Sklavin an eine andere weibliche Person. § 4 Kennzeichnung der SklavinSklavin Carmen hat sich im Verlauf ihrer Veränderung auf Wunsch der Herrin als ihre Strichnutte kennzeichnen zu lassen. Dies kann ganz nach Wunsch der Herrin zum Beispiel mittels eines femininen Piercings durchgeführt werden. Die Sklavin erhält ein Tattoo mit dem Code: PKBS-LDXZBB-9PXC. An welcher Körperstelle wird durch die Herrin festgelegt.

Die Herrin wird die Art weiterer Kennzeichnungen festlegen und auch die entsprechende Körperstelle, an welcher die Kennzeichnungen erfolgen soll bestimmen. Sklavin Paris verpflichtet sich ferner, alle Operationen durchführen zu lassen, die ihre optimale Benutzbarkeit fördern, sollte die Herrin dies wünschen. Hierzu können z. B. Brustimplantate zur besseren Darstellung als feminine Sklavin/Strichnutte oder Nasenverkleinerung, Lippenvergrößerung u. a. zur weiteren Feminisierung, Verweiblichung und Verschönerung gehören. Die von Herrin Joana bestimmten Veränderungen werden jeden geraden Monat im Jahr von Sklavin Carmen umgesetzt.

Die Sklavin selbst sucht die Chirurgen, Studios und Einrichtungen aus, welche mit Herrin Joana besprochen werden. § 5 Verhaltensweisen der Sklavin1. Die Sklavin hat nur noch feminine, sexy Unterwäsche zu tragen, das Minimum ist auch tagsüber ein Tanga, String, Panty oder Hotpants. Je nach Befehl der Herrin kann dies täglich variieren bis hin zu einem kompletten Dessous-Set unter der normalen Strassenkleidung. Männerunterwäsche wird weder gekauft, noch nimmt Sklavin diese als Geschenk an. 2. Die Sklavin trägt zu Hause immer Highheels mit min.

12cm Absätzen sowie passende sexy Unterwäsche, Bikini, Monokini und/oder Überkleidung. Leggings sind zu Hause erlaubt, zum Anschaffen jedoch zu unterlassen. 3. Männliche Oberbekleidung darf zum normalen Arbeiten angezogen werden. Im privaten Bereich darf nur noch weibliche Kleidung getragen werden. 4. Die Sklavin muss auf Befehl der Herrin ins öffentliche Schwimmbad gehen. Es ist im Ermessen der Herrin, ob die Sklavin dafür ein Bikini, Monokini oder Badeanzug tragen muss. Auch ohne direkten Befehl, muss die Sklavin bereits auf der Anreise feminine bis nuttige Kleidung tragen.

5. Die Sklavin muss auf Befehl der Herrin ins Fitnessstudio gehen. Auch hier ist es im Ermessen der Herrin, in welchem Sportoutfit die Sklavin aufzutreten hat. Die Sklavin muss dafür sorgen, diesbezüglich sehr feminine und sexy Kleider zu besorgen. Sportliche Stringbodys, Leggins, Röckchen und weitere müssen innerhalb nützlicher Frist vorhanden sein. 6. Die Sklavin muss auf Befehl der Herrin auch tagsüber Slipeinlagen tragen und wechseln. Wo und wann immer es die Herrin möchte. 7.

Die Sklavin muss sich auf Befehl der Herrin auch im öffentlichen Raum, sprich beim Einkaufen gehen, zur Post oder sonstigen Ämtern, Arzt usw, in einem Outfit zeigen, welches auch zum Anschaffen getragen werden muss8. Unter der männlichen Oberbekleidung, welche die Sklavin zum arbeiten trägt, wird nur feminine Unterwäsche getragen. Die Unterwäsche beinhaltet Slip, BH, Strumpfhose oder halterlose Strümpfe mit Strumpfgürtel. Herren Socken sind untersagt. Die Sklavin sendet jeden Tag ein Beweisfoto ihrer Unterwäsche an Herrin Joana.

9. Die Sklavin hat ihren Körper täglich komplett zu enthaaren. Eine Laserenthaarung kann von der Ausbildnerin zum geeigneten oder von Ihr gewünschten Zeitpunkt befohlen werden. 10. Zu gegebener Zeit wird die Herrin der Sklavin befehlen nur noch in Highheels zu laufen, privat und bei der Arbeit. 11. Die Sklavin hat zu Hause immer etwas in ihrem Fickloch zu tragen, hierzu können von der Herrin Plugs, Dildos, Vibratoren oder Analkugeln oder auch Tampons befohlen werden.

Dies kann von der Herrin auch auf den ganzen Tag erweitert werden. 12. Die Sklavin schläft nur in weiblicher Unterwäsche oder in Negligees oder Babydolls. 13. Die Sklavin wird sich zusätzlich zu den bereits gekauften Bikinis und Monokinis, einige sexy Badeanzüge kaufen und diese nach Befehl der Ausbildnerin zum Duschen/Baden tragen um sich auch daran zu gewöhnen. 14. Die Sklavin hat die Zehennägel stets lackiert zu halten. 15. Die Sklavin hat jede Verweiblichung zur perfekten Feminisierung dankbar auf sich zu nehmen, dabei ist es egal in welcher Form dies geschieht.

16. Die Sklavin ist ab sofort nicht mehr dem männlichen Geschlecht zugehörig, sondern wird nur noch als weibliches Wesen betrachtet. Daher hat sie dafür zu sorgen, zu jederzeit (24/7) weibliche Hygieneartikel mit sich zu tragen. O. b. -Tampons mindestens 3 Stück, Slipeinlagen von always 3 normal und 3 für Tangas. 17. Der Sklavin sind jegliche männliche Erektionen und vor allem Orgasmen strengstens untersagt. Sollte es während der Nachtruhe zu „Ausflüssen“ kommen und die schöne feminine Unterwäsche versauen, hat die Sklavin immer (24/7!), ausser zum Anschaffen, entsprechende Slipeinlagen zum Schutz der Unterwäsche zu tragen.

Sollte die Sklavin ihren ab sofort weiblichen Körper längere Zeit nicht kontrollieren können, berichtet sie der Herrrin davon und hat die vorerwähnten Tampons auf Befehl der Herrin einzuführen und nach Aufforderung zu wechseln (egal wo und wann es die Ausbildnerin für richtig hält!). 18. Die Sklavin wird, so wie es sich für eine Frau gehört, einmal im Monat für 5 Tage ihre Tage haben. Die Sklavin informiert die Herrin umgehend da drüber. Während ihrer Tage kann die Herrin/Ausbildnerin die durch die Sklavin zu benützende Hygieneartikel frei bestimmen (Tampons und/oder Slipeinlagen).

19. Sobald die Sklavin in die Wohnung beim Strassenstrich umgezogen ist, muss sämtliche männliche Kleidung ohne Widerworte liquidiert werden. Dies beinhaltet auch Jacken, Schuhe usw..§ 6 Arbeitsleistungen der Sklavin1. Die Sklavin hat sich auf Befehl der Herrin entsprechend zu stylen. Die Sklavin schlägt in Frage kommende Outfits ihrer Herrin vor. 2. Die Sklavin hat anschliessend, sofern von der Zuhälterin befohlen, auf dem Strassenstrich anschaffen zu gehen, so oft und lange es die Zuhälterin vorschreibt.

Bevor sie das Haus verlässt, bekommt die Herrin ein Foto von der Sklavin zugesandt3. Die Sklavin wird dort sämtliche sich bietenden Chancen nutzen um Freier zu befriedigen und Geld für die Herrin anzuschaffen. 4. Die Sklavin hat auf dem Strassenstrich sämtliche Wünsche der Freier zu erfüllen. 5. Das Geld welches die Sklavin auf dem Straßenstrich erwirtschaftet, steht zu 75% der Herrin zu und wird immer am Folgetag eines Abends auf dem Strassenstrich, in Form von Amazongutscheinen, unaufgefordert an die Herrin gesandt.

25% wird die Sklavin für bevorstehende Körpermodifikationen, Accesoires und Toys sparen. 6. Sobald die Sklavin die Wohnung in der Nähe vom Strich bezogen hat und somit auch tagsüber als Nutte für die Herrin arbeitet, hat die Sklavin sich grundsätzlich 24/7 den Freiern anzubieten, jedoch gilt jeweils folgende Ausnahmeregelung: Ab 6 Stunden auf dem Strassenstrich hat die Sklavin danach ebenfalls 6 Stunden Ruhepause. 7. Ab dem 3 Tag nach Umzug in die neue Wohnung ist es der Sklavin nicht mehr erlaubt, sich länger als 12h von ihrem Zimmer zum Anschaffen zu entfernen.

Die jeweilige nächtliche Arbeitszeit auf dem Strassenstrich zählt selbstverständlich nicht dazu. § 7 Ausbildung und Bestrafungen bei Fehlverhalten der SklavinSollte die Herrin der Meinung sein, die Sklavin habe zu wenig Geld auf dem Strassenstrich verdient, ist dies die Schuld der Sklavin bspw. aufgrund schlechter Dienstleistungen. Die Herrin kann dies korrigieren durch Bestrafungen der Sklavin. Es kann dies sein durch Blastraining (bis zu Stunden) von Dildos, Plugs oder Vibratoren sowie verlängerter Dauereinsatz von vorgenannten Toys in beiden Löchern der Sklavin.

Ebenso kann die Herrin das Schlucken von Sperma – sei dies eigenes oder dasjenige der Freier mit nach Hause genommen in Kondomen vom Strassenstrich – befehlen. Weitere Bestrafungsmöglichkeiten behält sich die Herrin vor. Die Zuhälterin darf bei Zuwiderhandlungen selbstverständlich auch JEDERZEIT Ihre Nutte Paris mittels Erpressung und Blackmail zu weiteren notwendigen Feminisierungsmassnahmen (bspw. Hypnose, Brustvergrösserungen …) sowie und auf jedenfall Zwangsprostitution auf dem Strassenstrich zwingen. § 8 Sonstige Vereinbarungen1. Der Kleider- und Schuhschrank darf von der Sklavin nur nach Einholung der Erlaubnis der Herrin erweitert werden.

Erlaubnis wird nur auf Dinge gegeben, welche mit Fotos und Preis der Herrin unterbreitet werden. 2. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Dauer geschlossen und ist von unbegrenzter Gültigkeit. Vertragliche Änderungen liegen im Ermessen der Herrin. 3. Die Sklavin wird mit der Unterzeichnung alle Rechte auf Bestimmung ihres Aussehens, Stylings und Veränderungen an die Herrin übertragen. Des Weiteren schenkt sich die Sklavin mit Unterzeichnung ihrer Herrin.

4. Die Sklavin hat der Herrin 2 E-Mail Adressen gesendet. Bei Fehlverhalten der Sklavin wird die Herrin sämtliche Daten, Bilder und Geheimnisse an diese Email Adressen senden. Die Sklavin wird ihrer Herrin monatlich eine weitere Email Adressen zukommen lassen. 5. Der Kontakt zwischen Herrin und Sklavin besteht über WhatsApp, kann aber jederzeit von Herrin Joana geändert werden. 6. Die Vertragspartnerinnen sehen sich mindestens einmal im Jahr.

Zeitpunkt und Ort bestimmt Herrin Joana. 7. Die Herrin behält sich vor, bei Nicht-Einhaltung des Vertrages seitens der Sklavin, diese öffentlich, auf verschiedenen Plattformen, zu outen. § 9 ZielvereinbarungUm eine Übersicht der Feminisierung der Sklavin Paris zu erhalten sind folgende Ziele mit entsprechendem Zeitplan festgelegt. 1. Kennzeichnung der Strichnutte Carmen als Eigentum ihrer Zuhälterin HERRIN JOANA innerhalb weniger Tage ab Vertragsbeginn. 2. Nabel-, Zungen- und je nach dem Lippenpiercing ebenfalls innerhalb der nächsten Wochen.

3. Dauerhafte Haarentfernung am ganzen Körper innerhalb der ersten 2 Jahre abgeschlossen. 3. Lippenaufspritzungen innerhalb des ersten Monats nach Vertragsbeginn. Weitere Vergrösserung/Auffrischung wird je nach Bedarf von der Herrin befohlen. 4. Permanent Make-Up innerhalb der ersten 2-4 Monate nach Vertragsbeginn. 5. Es wird angestrebt, das unnützliche männliche Anhängsel komplett zu sterilisieren und kastrieren bis zur perfekten Umwandlung. 6. Sklavin Carmen verpflichtet sich umgehend eine Wohnung, in der Nähe des Strassenstrichs zu suchen. Sobald diese in Aussicht steht, wird die Sklavin ihr bestehendes Arbeitsverhältnis kündigen.

7. Weitere wichtige Operationen wie Brustvergrösserungen werden laufend diskutiert, Zeitpunkt kann jedoch noch nicht festgelegt werden. 8. Es wird angestrebt den Wohnort der Sklavin in die Nähe der Herrin zu verlegen. Dies sollte geschehen, sobald die Herrin ihren Job und die Zweitwohnung gekündigt hat und genügend Geld beiseite gelegt wurde. § 10 SchlussbemerkungDieser Vertrag erlangt durch die Unterschriften beider Parteien seine Rechtskraft und wird mit all seinen Bedingungen in dieser Form wirksam. Beide Parteien sollten sich den Tatsachen bewusst sein, wozu sie dieser Vertrag verpflichtet.

Insbesondere der Sklavin sollte sich ihrer Verpflichtung bewusst sein. Doch auch die Herrin sollte sich des Vertrauens der Sklavin bewusst sein. Die Sklavin unterschreibt diesen Vertrag ohne Zwang, freiwillig und im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte. Mit Unterzeichnung wird sie das Eigentum ihrer Herrin. Ort & Datum:Unterschrift Herrin/Zuhälterin:Unterschrift Sklavin/Strichnutte:.

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